Campingplatzordnung

für Kurz- und Dauercamping der Campingplätze Stendenitz, Am Forsthaus Rottstielfließ, Großer Rehwinkel einschl. Bootsanlieger

Sehr geehrter Campinggast,

die Verwaltung dieses Campingplatzes heißt Sie herzlich willkommen und wünscht Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Wir sind bemüht, Ihnen die Zeit, die Sie auf diesem Campingplatz verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller anwesenden Campinggäste werden Sie höflich gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft stören könnte. Bitte beachten Sie daher bitte die nachstehende Platzordnung

1. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Campinggast bzw. Besucher meldet sich daher zuerst bei der „Anmeldung/Rezeption“ an. Der Platzwart kann die Personalausweise eines jeden Campinggastes und Besuchers in Augenschein nehmen. Vor dem entgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast bei der „Anmeldung/Rezeption“ wieder ab.

2. Der Campinggast bzw. Besucher zahlt nach dem Entgeltverzeichnis, das dem nebenstehenden Aushang zu entnehmen ist, die für diesen Campingplatz festgesetzten Nutzungsentgelte.

3. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständlich Pflicht aller Besucher des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Das Abreißen von Ästen und Zweigen, von Hecken und Bäumen ist untersagt.

4. Den Weisungen des Platzpersonals muss Folge geleistet werden, insbesondere bzgl. der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen.

5. Hunde müssen auf der Platzanlage ständig angeleint werden. Hundekot ist zu beseitigen.

6. Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben und Einfriedungen ist untersagt. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird.

7. Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter. Wir bitten Sie, die Wertstoffe zu trennen.

8. Grillen/Lagerfeuer/ Brandfall
  • Das Grillen mit Holzkohle und das Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen ist verboten.
  • Das Grillen mit einem Elektro- oder Gasgrill ist grundsätzlich erlaubt. Auf einen Sicherheitsabstand von mind. 1,5 m zu Zelten/Wohnwagen und sonstigen brennbaren Gegenständen ist zu achten.
  • Das Abbrennen von Lagerfeuern und Feuern in Feuerschalen sind nur mit besonderer Genehmigung der Platzverwaltung erlaubt. Sie dürfen auch dann die Höhe eines Kochfeuers nicht überschreiten. Sie sind ausschließlich an den dafür eingerichteten und ausgeschilderten Plätzen zulässig.
  • Über die aktuelle Waldbrandwarnstufe Informiert Sie die Info-Tafel an der Rezeption.
  • Im Falle eines Brandes ist den Weisungen des Platzpersonals bzw. der Mitarbeiter der Feuerwehr Folge zu leisten.
9. Das Abwasser aus portablen WC`s ist ausschließlich in den gesondert dafür vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen zu beseitigen.

10. Die Platzruhe dauert von 13.00 – 15.00 Uhr, sowie von 22.00 – 07.00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keine Fahrzeuge den Campingplatz befahren. Radiogeräte sind auf Zeltlaufstärke zu stellen. Es wird im Interesse aller Platzgäste höflich gebeten, während der genannten Zeit auch laute Unterhaltung zu vermeiden.

11. Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu unterlassen.

12. Fahrrad- und Mopedfahren, sowie Fußballspielen auf dem Platz werden von den meisten Campinggästen als Belästigung empfunden und sind daher nicht gestattet.

13. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo gestattet. Bitte ab der Schranke nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

14. Die PKW/ Anhänger/ Krad sind ausschließlich auf den als Parkplatz gekennzeichneten Flächen abzustellen. Ab Waldbrandwarnstufe 4 darf der PKW auch nicht zum Entladen auf den Standflächen abgestellt werden. (nur auf den Wegen)

15. Der Standplatz ist vom Campinggast vor seiner Abreise vollständig in Ordnung zu bringen.

16. Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes auf oder von dem Campingplatz aus und Schaustellung auf dem Platz bedürfen der Genehmigung durch den Betreiber.

17. Die Verwaltung bzw. der Platzwart sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.

18. Der Platz ist am Tage der Abreise bis 12.00 Uhr zu räumen. Die Ferienhäuser/Mietwohnwagen sind am Abreisetag bis 10.00 Uhr, zu verlassen. Bei verspäteter Abreise erfolgt eine Nachberechnung.

Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt

Stendenitz, 2024